Mit der Veröffentlichung des Amtsblattes für Brandenburg am 02. November 2011 ist die neue Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheite des Landes Brandenburg für das Programm "Innovationsgutscheine" zur Förderung des Technologie- und Wissenstransfers in kleine und mittlere Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe mit verbesserten Förderkonditionen in Kraft getreten.
Die Höhe der Zuwendung wurde angepasst und beträgt:
- Kleiner Innovationsgutschein
Förderhöchstsumme 3.000 Euro (Vollfinanzierung, 100 %)
- Großer Innovationsgutschein
Förderhöchstsumme 15.000 Euro (Anteilfinanzierung, 70 %)
Ziel des Programms ist die Stärkung der Innovationsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) inklusive Handwerksbetrieben durch den erleichterten Zugang zu den Erkenntnissen von Wissenschaft und Forschung.
Der Innovationsgutschein kann sowohl zur wissenschaftlichen Einstiegsarbeit als auch zur planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierten Forschungs- und Entwicklungstätigkeit genutzt werden, die im Zusammenhang mit der Entwicklung beziehungsweise Weiterentwicklung innovativer Produkte, Dienstleistungen und Verfahren stehen. Wissenschaftliche Einstiegsarbeiten sind Maßnahmen im Vorfeld der Forschung und Entwicklung, die in Form von Machbarkeitsstudien ausschließlich durch den kleinen Innovationsgutschein gefördert werden.
Bei Interesse können sich Unternehmen an die Branchentransferstelle Logistik, E-Mail: info@btl-bb.de oder unter Telefon 03375 / 508 208 wenden.





